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Innere Medizin – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

04.07.2023
Internistinnen und Internisten als beliebteste Facharzttitel

Innere Medizin – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

Im Ranking der beliebtesten Facharzt-Weiterbildungen Deutschlands ganz oben: die Innere Medizin
Im Ranking der beliebtesten Facharzt-Weiterbildungen Deutschlands ganz oben: die Innere Medizin.  

Die Innere Medizin ist das beliebteste Fachgebiet unter Medizinstudierenden, die eine Facharztweiterbildung anstreben. Dies ergab das Berufsmonitoring von Medizinstudierenden der Kassenärztlichen Vereinigung und spiegelt sich auch in den Zahlen der Ärztestatistik der Bundesärztekammer wider, die jedes Jahr erhoben wird. Sie zeigt, dass die meisten jährlich neu erworbenen Facharzttitel im Bereich der Inneren Medizin liegen. Was macht das Fachgebiet so interessant und wie wird man Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin?

Das Fachgebiet im Überblick

In Deutschland arbeiteten im Jahr 2021 insgesamt 59.576 Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin. Dies geht aus der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer hervor. Davon waren 26.989 Ärztinnen und Ärzte stationär im klinischen Bereich und 28.790 ambulant tätig.

Die Innere Medizin ist eines der facettenreichsten Fachgebiete und bietet neben dem Facharzttitel für Innere Medizin im Allgemeinen (Internistin/Internist) zehn tiefergehende Spezialisierungsmöglichkeiten, wodurch Innere Medizin für angehende Medizinerinnen und Mediziner besonders interessant ist.

Facharztbezeichnung

Spezialisierung

Pneumologe / Pneumologin

Erkrankungen der Atmungsorgane

Kardiologe / Kardiologin

Erkrankungen des Herzens und Kreislaufs

Gastroenterologe / Gastroenterologin

Erkrankungen der Verdauungsorgane

Nephrologe / Nephrologin

Erkrankungen der Niere u. ableitenden Harnwege

Hämatologe u. Onkologe / Hämatologin u. Onkologin

Erkrankungen des Blutes u. Tumorerkrankungen

Angiologe / Angiologin

Erkrankungen des Gefäßsystems

Endokrinologe u. Diabetologe / Endokrinologin u. Diabetologin

Erkrankungen des Stoffwechsels

Immunologe / Immunologin

Erkrankungen des Immunsystems

Rheumatologe / Rheumatologin

Erkrankungen des Stütz- und Bindegewebes

Infektiologe / Infektiologin

Infektionskrankheiten

Die Aufgaben einer Fachärztin oder eines Facharztes für Innere Medizin sind vielfältig und umfassen im Allgemeinen die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Erkrankungen der inneren Organsysteme. Zu den Behandlungsfeldern gehören unter anderem Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, des Gefäßsystems, der Lunge und Atemwege, der Verdauungsorgane und der Niere sowie des Stoffwechsels. Für die Diagnostik werden verschiedene Methoden angewandt. Dazu gehören das EKG, die Sonographie und diverse endoskopische Untersuchungen. Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Innere Medizin kann auch kleinere minimalinvasive Eingriffe wie Herzkatheteruntersuchungen durchführen, größere Operationen fallen hingegen in das Fachgebiet der Chirurgie.

Die Facharztweiterbildung

Um Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin zu werden, muss zunächst eine Facharztweiterbildung bei einer dazu befugten Ärztin oder einem dazu befugten Arzt in einer Weiterbildungsstätte (z. B. Krankenhaus) absolviert werden. In Deutschland stellt die Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes eine Weiterbildungsordnung (WBO) zur Verfügung, in der die Weiterbildungsdauer und die Weiterbildungsinhalte für jedes Fachgebiet definiert sind. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Innere Medizin dauert fünf Jahre. Die WBO gibt dabei genau vor in welchen Bereichen diese Weiterbildungszeit absolviert werden muss. Da jede Landesärztekammer seine eigene WBO hat, kann es leichte Abweichungen im Ablauf geben. In der Regel orientieren sich aber alle WBO an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Diese sieht für das Fachgebiet Innere Medizin folgende Weiterbildungszeiten vor:

60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden, davon müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen sechs Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
  • müssen sechs Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Auch die erforderlichen Weiterbildungsinhalte, die sich eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung aneignen muss, sind vollumfänglich in der Weiterbildungsordnung gelistet. Hierbei wird zwischen Kognitiver Kompetenz und Methodenkompetenz (Kenntnisse) sowie Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten) unterschieden. Übergeordnet wird die Weiterbildung in folgende Inhalte unterteilt:

  • Übergreifende Inhalte im Gebiet Innere Medizin
  • Fachgebundene genetische Beratung
  • Notfall- und intensivmedizinische Maßnahmen im Gebiet Innere Medizin
  • Funktionelle Störungen im Gebiet Innere Medizin
  • Diagnostische Verfahren im Gebiet Innere Medizin
  • Therapeutische Verfahren im Gebiet Innere Medizin
  • Angiologische Basisbehandlung
  • Endokrinologische und diabetologische Basisbehandlung
  • Gastroenterologische Basisbehandlung
  • Geriatrische Basisbehandlung
  • Hämatologische und onkologische Basisbehandlung
  • Infektiologische Basisbehandlung
  • Kardiologische Basisbehandlung
  • Nephrologische Basisbehandlung
  • Pneumologische Basisbehandlung
  • Rheumatologische Basisbehandlung
  • Allgemeine Innere Medizin

Die im Detail jeweils untergeordneten Lehrinhalte können in der Muster-Weiterbildungordnung der Bundesärztekammer nachgelesen werden.

Neben der Facharztweiterbildung für Innere Medizin im Allgemeinen gibt es auch die Möglichkeit, sich direkt auf einem bestimmten Gebiet innerhalb der Inneren Medizin zu spezialisieren. Dabei verlängert sich die Weiterbildungszeit auf insgesamt sechs Jahre. Folgende Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es:

  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie

Nach erfolgreich durchlaufener Weiterbildung steht schließlich die Facharztprüfung an. Hierzu ist es wichtig, die Absolvierung aller erforderlichen Weiterbildungszeiten und -inhalte nachweisen zu können. Die Landesärztekammern stellen hierfür ein elektronisches Logbuch zur Verfügung. Nach bestandener Prüfung darf schließlich der Facharzttitel getragen und auf dem Gebiet der Inneren Medizin als Fachärztin für Innere Medizin oder Facharzt für Innere Medizin gearbeitet werden.

Berufsperspektiven

Einem Facharzt oder einer Fachärztin für Innere Medizin stehen in der weiteren beruflichen Laufbahn verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Weg ist es, die Karriere im klinischen Bereich fortzuführen und stationär zu arbeiten. Dies ermöglicht es, mit zunehmender Berufserfahrung die nächsten Karriereschritte hin zum Ober- und schließlich Chefarzt zu gehen.

Eine weitere Option ist die Tätigkeit im ambulanten Bereich durch Gründung oder Übernahme einer eigenen Praxis oder in Anstellung bei einer bereits niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt. Bei einer Niederlassung als Internistin oder Internist besteht die Möglichkeit, sich zwischen einer fachärztlichen oder hausärztlichen Tätigkeit zu entscheiden. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen hierbei zwischen einer Beschäftigung als Haus- oder Facharzt differenzieren und sich die Befugnis zur Anwendung bestimmter Diagnose- und Behandlungsverfahren unterscheidet.

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Quellen:

Bundesärztekammer (2021): Ärztestatistik zum 31. Dezember 2021.https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/2021/2021_Statistik.pdf. Abgerufen am 04.07.2023.

Bundesärztekammer (2023): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 04.07.2023.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2018): Berufsmonitoring Medizinstudierende 2018.
https://www.kbv.de/media/sp/Berufsmonitoring_Medizinstudierende_2018.pdf. Abgerufen am 04.07.2023.




geschrieben von Eva Meixner