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Anerkennungsverfahren für Ärzte m/w/d in Deutschland
Der Weg zur beruflichen Anerkennung als Arzt m/w/d in Deutschland
Sie sind Arzt m/w/d, leben im Ausland und möchten in Deutschland arbeiten oder sich spezialisieren? Als qualifizierte Fachkraft haben Sie zahlreiche Möglichkeiten. Unser professionelles und erfahrenes Recruitingteam von MOG Ärztevermittlung unterstützt Sie gerne dabei!
Qualifizierte ausländische Ärzte mit sehr guten deutschen Sprachkenntnissen C1 sind in Deutschland gefragt, denn bundesweit, besonders in ländlichen Regionen, herrscht Fachkräftemangel. Unabhängig davon ob sie erst frisch ihr Medizinstudium abgeschlossen haben oder bereits seit längerem als Ärztin oder Arzt tätig sind, ist es für ausländische Ärzte äußerst erstrebenswert nach Deutschland auszuwandern.
Vor allem in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Gynäkologie & Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin und Neurologie werden Ärzte in Weiterbildung m/w/d – Assistenzärzte m/w/d - gesucht. In den Bereichen Geriatrie, Psychiatrie und Psychosomatik, HNO, Urologie sowie Radiologie sind erfahrene ausländische Fachärzte äußerst gefragt.
Die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für Ärzte m/w/d aus der ganzen Welt stehen gut, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abgeschlossenes Medizinstudium aus dem Ausland
1. Medizinstudium aus einem EU / EWR-Staat oder der Schweiz
Ein in der EU absolviertes Medizinstudium wird in Deutschland auf Antrag automatisch anerkannt, sofern die Qualifikation in den Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinien (2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.1.1) aufgeführt ist, die Mindestkriterien der Richtlinie eingehalten wurden und die Ausbildung nach dem angegebenen Stichtag begonnen wurde. Da die EU mit Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz entsprechende Verträge abgeschlossen hat, ist eine in diesen Ländern absolvierte ärztliche Ausbildung den Abschlüssen aus den EU-Ländern gleichgestellt. Sofern alle weiteren Erfordernisse (Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung, Straffreiheit etc.) vorliegen, erhält der Antragsteller m/w/d die Approbation.
2. Medizinstudium außerhalb eines EU / EWR-Staates oder der Schweiz
Ein Medizinstudium, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz abgeschlossen wurde, wird in Deutschland zunächst einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Approbationsbehörde unterzogen. Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Gleichwertigkeit des ausländischen Diploms gegeben ist oder Unterschiede in der Ausbildung durch einschlägige Berufserfahrung oder andere anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können und alle weiteren Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, keine Straftaten, gesundheitliche Eignung etc.) vorliegen, erteilt sie die Approbation.
Vertritt die zuständige Behörde die Auffassung, dass signifikante Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung des Ausbildungslandes und der ärztlichen Ausbildung in Deutschland vorliegen, kann sie auf dem Ablegen einer Kenntnisprüfung bestehen, sofern die Unterschiede in der Ausbildung nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder andere anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können. Die Berufserfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten können weltweit erworben worden sein.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Approbationsbehörde die ärztliche Ausbildung/Medizinstudium als nicht gleichwertig einstuft und aufgrund gravierender Abweichungen auch keine Kenntnisprüfung zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes angeboten wird. In diesen Fällen (ca. 1% der Anträge) ist eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland nicht möglich.
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung und der Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Kenntnisse und Fähigkeiten handelt es sich um eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde. Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Gleichwertigkeitsprüfung beträgt maximal vier Monate nach Eingang aller erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Approbationsbehörde. Leider wird diese Frist häufig überschritten.
Deutsches Sprachzertifikat B2 als Voraussetzung für die Beantragung der Approbation / Berufserlaubnis
Eine zweite Grundvoraussetzung, die jeder ausländische Arzt m/w/d erfüllen muss, der in Deutschland tätig werden möchte, ist der Nachweis von angemessenen Deutschkenntnissen. Die meisten Bundesländer fordern für die Beantragung der Approbation / Berufserlaubnis mindestens ein B2-Sprachzertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Fachsprachenprüfung C1 für Medizin oder Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse im medizinischen Bereich
Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier in ihrem Beruf tätig werden wollen, müssen bei der Beantragung der Approbation / Berufserlaubnis nachweisen, dass sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache im medizinischen Bereich verfügen. Dies sollte für Ärzte, die Deutsch Muttersprachler sind oder bereits Berufserfahrung im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) gesammelt und dort einen entsprechenden Nachweis erbracht haben, kein Problem sein. Ärzte aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen die Fachsprachprüfung C1 für Medizin ablegen. Die Anmeldung für die Fachsprachprüfung Medizin C1 bei Ärztekammern / Approbationsbehörden ist erst möglich, nachdem die Approbation / Berufserlaubnis beantragt wurde. Die Gebühren für die Fachsprachenprüfungen C1 variieren zwischen den einzelnen Anbietern. Sie liegen derzeit zwischen € 300 für die Fachsprachprüfung und € 490 für die Fachsprachenprüfung der berami-Akademie.
Häufige Fragen zur Approbation (FAQ)
Wie erhalte ich die Approbation als Ärztin oder Arzt?
Haben Sie in der EU Medizin studiert, brauchen Sie nur Ihre Deutsch- und Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Ihre Dokumente werden aufgrund der Gleichwertigkeit von EU-Abschlüssen anerkannt.
Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, ist das Verfahren komplexer.
Für das Anerkennungsverfahren als Arzt m/w/d in Deutschland müssen Sie folgendes nachweisen:
- Abgeschlossene ärztliche Ausbildung
- Anerkanntes Sprachzertifikat B2
- Fachsprachprüfung Niveau C1 - Medizin
- Gesundheitliche Eignung
- Straffreiheit
Was ist der Unterschied von Approbation und Berufserlaubnis?
Deutsche Approbation
Die Deutsche Approbation (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) ist in Deutschland die staatliche uneingeschränkte Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Deutschen Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) auf Basis der entsprechenden Gesetze der Bundesärzteordnung - BÄO erlassen werden.
Berufserlaubnis
Die Berufserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre befristet. Innerhalb dieser zwei Jahre müssen die Ärzte die Kenntnisprüfung ablegen. Ziel ist es die Deutsche Approbation zu erhalten. Die Berufserlaubnis ist auf eine nicht selbstständige und nicht leitende Tätigkeit beschränkt. Ärzte mit der Berufserlaubnis arbeiten unter Aufsicht eines approbierten Arztes (§ 10 der BÄO – Bundesärzteordnung).
Was ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Medizinstudiums. Der ausländische Arzt muss nachweisen, dass er über das gleiche Wissen verfügt, das von einheimischen Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.
Seit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern
- Innere Medizin
- Chirurgie
Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen:
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie
- Bildgebende Verfahren
- Strahlenschutz
- Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ein Termin für die Kenntnisprüfung muss dem Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung angeboten werden. Leider wird diese Frist häufig überschritten.
Was kostet die Kenntnisprüfung?
Die Gebühren für die Kenntnisprüfung variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie liegen zwischen € 350 in Schleswig-Holstein und € 1.100 in Hessen oder Rheinland-Pfalz. Da sich die Gebühren jederzeit ändern können, wird dringend empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde nach den aktuellen Prüfungsgebühren zu erkundigen.
Was bedeutet die Deutsche Approbation?
Wie geht es nach der Approbation weiter?
Sowie Sie die deutsche Approbationsurkunde in den Händen halten, haben Sie es geschafft: Ihrer Karriere als Arzt m/w/d in Deutschland steht aus fachlicher Sicht nichts mehr im Weg.
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Da die Anforderungen für die berufliche Anerkennung der medizinischen Ausbildung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, stehen Ihnen die Recruiting-Experten m/w/d von MOG Ärztevermittlung während des gesamten Prozesses gerne mit unserem Fachwissen zur Seite!
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Voraussetzungen für die Approbation als Ärztin oder Arzt
Sie möchten als Arzt m/w/d in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Berufsanerkennung. Das Anerkennungsverfahren unterscheidet zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern:
Haben Sie in der EU Medizin studiert, brauchen Sie nur Ihre Deutsch- und Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Ihre Dokumente werden aufgrund der Gleichwertigkeit von EU-Abschlüssen anerkannt.
Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, ist das Verfahren weitaus komplexer. Die wichtigsten Infos dazu gibt es im Video der MOG Ärztevermittlung.
Für das Anerkennungsverfahren als Arzt m/w/d in Deutschland müssen Sie folgendes nachweisen:
- Abgeschlossene ärztliche Ausbildung
- Anerkanntes Sprachzertifikat B2
- Fachsprachprüfung Niveau C1 - Medizin
- Gesundheitliche Eignung
- Straffreiheit
Wir beraten Sie zur Berufsanerkennung als Ärztin oder Arzt
Da die Anforderungen für die berufliche Anerkennung der medizinischen Ausbildung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, stehen Ihnen die Recruiting-Experten m/w/d von MOG Ärztevermittlung während des gesamten Prozesses gerne mit ihrem Fachwissen zur Seite! Je nachdem ob Sie in Baden-Württemberg oder in Hamburg, im Saarland oder in Sachsen oder in einem anderen Teil Deutschlands als Ärztin oder Arzt arbeiten wollen, beraten wir Sie zu den entsprechenden Prüfungsanforderungen zur Berufsanerkennung.
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